Die Berichterstattung in den Medien über Dioxinfunde in Lebensmitteln führt es deutlich vor Augen: Futtermittel geraten immer wieder unter Verdacht, die Quelle für den Eintrag von Dioxinen zu sein. Die Verunreinigung von Futtermitteln mit Dioxinen oder (dioxinähnlichen) polychlorierten Biphenylen (PCB) ist aber nicht nur deshalb ein ein sensibles Thema.
Obwohl nicht jede Verunreinigung von Futtermitteln gleichzeitig auch mit einer unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier verbunden ist, müssen alle, die mit Futtermittel zu tun haben, aufmerksam sein. Gesundheitsrisiken sind bereits im Ansatz zu minimieren, geltende Grenzwerte müssen eingehalten werden.
Dioxine entstehen u. a. bei Verbrennungsprozessen und können in die Umwelt gelangen. Deshalb können Verunreinigungen von Futtermitteln mit Dioxinen bislang leider nicht völlig ausgeschlossen werden. Glücklicherweise sind gravierende Grenzwertüberschreitungen selten. Je eher diese erkannt werden, desto schneller kann gehandelt werden: Belastete Ware wird gesperrt. Untersuchungen auf Dioxin- oder PCB-Verunreinigungen sind daher wichtige Elemente der betrieblichen Qualitätssicherung.
Innerhalb des QS-Systems müssen alle, die Futtermittel herstellen, lagern oder damit handeln, auch am Futtermittelmonitoring teilnehmen. Damit sind Futtermittelhersteller, Händler und auch Landwirte als Primärerzeuger von Futtermitteln bzw. als Selbstmischer verpflichtet, regelmäßig Proben ihrer Futtermittel zu nehmen und diese u. a. auch auf Dioxin und (dioxinähnliche) PCB untersuchen zu lassen. Die Analysehäufigkeit ist in den Kontrollplänen im Leitfaden Futtermittelmonitoring festgelegt und hängt von der jährlich erzeugten bzw. gehandelten Menge an Futtermitteln ab. Bei landwirtschaftlichen Selbstmischern übernimmt der Bündler die Koordination der Untersuchungen. Sämtliche im QS-System eingesetzte oder erzeugte Einzelfuttermittel müssen außerdem auf der Positivliste für Einzelfuttermittel der Normenkommission gelistet sein.
Die Dioxin Vorkommnisse zu Beginn des Jahres haben aber auch noch Verbesserungspotential für die Effizienz und Effektivität des QS-System aufgezeigt. Erste Konsequenzen wurden bereits gezogen. Um das System noch zuverlässiger zu machen, müssen zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit beispielsweise zukünftig die VVVO-Nummern beim Bezug loser Futtermittel angegeben werden. Sollten dann belastete Futtermittel ausgeliefert werden, kann schneller und leichter nachvollzogen werden, an welche Standorte verunreinigte Ware geliefert wurde. Betroffene Betriebe können dadurch sicherer identifiziert werden.
Weiterführende Informationen zu Dioxinen und PBC:
- Umweltbundesamt (UBA): Hier werden Fragen zu Dioxinen ausführlich beantwortet.
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Informationen zum Nationalen Referenzlabor für Dioxine und PCB in Lebensmitteln und Futtermitteln im Rahmen der amtlichen Kontrolle.
- Deutscher Verband Tiernahrung (DVT): Hintergrundinformationen zu Dioxinen und zu deren Vermeidung in Futtermitteln.