Auf dem Feld sind Obst und Gemüse Schädlingen wie Pilzen, Unkräutern oder Schadinsekten ausgesetzt. Diese beeinträchtigen die Qualität und Lagerfähigkeit der Produkte und können zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Pflanzenschutzmittel haben die Aufgabe, Kulturpflanzen vor solchen Schadorganismen zu schützen. Natürlich muss das, was die Pflanzen gesund hält auch für uns Verbraucher unbedenklich sein. Daher sind in der EG Verordnung 396/2005 rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebens- und Futtermitteln festgesetzt.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird im QS-System streng kontrolliert. In regelmäßigen Audits wird geprüft, ob die Erzeuger alle gesetzlichen Anforderungen sowie die „gute fachliche Praxis“ beachten. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel, Nacherntebehandlungsmittel, Wachstumsregulatoren, Schadstoffe und Nitrat wird mit Hilfe des Rückstandsmonitorings überwacht. Alle QS-zertifizierten Erzeuger, Großhändler und Lebensmitteleinzelhändler sind verpflichtet, regelmäßig Produktproben zu ziehen und diese durch QS-anerkannte Labore analysieren zu lassen. Werden dabei Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) bzw. Grenzwerte festgestellt oder Wirkstoffe gefunden, die für die jeweilige Kultur nicht zugelassen sind, so wird der Erzeuger gesperrt. Er darf erst dann wieder Ware ins QS-System liefern, wenn Analyseergebnisse deren Unbedenklichkeit bestätigen. Um weiteren Verstößen vorzubeugen, muss er sich im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beraten lassen. Bei schwerwiegenden Verstößen können darüber hinaus Sanktionen verhängt werden.
Probenziehung auf allen Produktionsstufen
Jährlich werden bei 35% der Erzeugerbetriebe für Obst und Gemüse und 5% der Kartoffelbaubetriebe Produktproben auf die Einhaltung von Grenzwerten untersucht. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Probenahme übernehmen unabhängige Probenehmer. Im Großhandel und in den Logistikzentren des Lebensmitteleinzelhandels legt ein Kontrollplan fest, wie viele Proben im Verhältnis zur gehandelten Ware gezogen werden müssen. Die im Kontrollplan aufgeführten Vorgaben verstehen sich als Mindestanforderungen und sollen den Unternehmen bei der Risikoeinschätzung helfen. Die Probenanzahl hängt von der Risikoeinstufung eines Produktes ab. Für Produkte mit geringem Risiko, wie z.B. Kartoffeln, muss je 2.500t gehandelter QS-Ware eine Probe gezogen werden. Bei risikoreichen Produkten muss für alle 65t gehandelter QS-Ware eine Probe gezogen werden. Pro Jahr und Produktgruppe muss aber mindestens eine Probe gezogen werden.
Die Risikoeinstufung der Produkte wird jedes Jahr von einer Expertengruppe erneuert. Dazu werden neben aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die QS-Analyseergebnisse herangezogen. Je mehr Abweichungen es bei einem Produkt gab, desto höher ist dessen Risikogruppe und desto mehr Proben müssen im Folgejahr gezogen werden.
Ergebnisse des Rückstandsmonitorings
In den letzten zehn Jahren haben Erzeuger und Handel zahlreiche Anstrengungen unternommen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren. Heute gehören Qualitätssicherungssysteme wie QS zur Liefervoraussetzung und eigene Qualitätsabteilungen bei Erzeugergemeinschaften, im Groß- und Lebensmitteleinzelhandel beschäftigen sich intensiv mit Obst und Gemüse. Die Ergebnisse dieser Anstrengungen sind sichtbar: Die Beanstandungen sind massiv zurückgegangen und die gesetzlichen Höchstmengen werden meist nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft.
2011 wurden im Rahmen des Rückstandsmonitorings insgesamt 8.927 Analysen durchgeführt. Die Proben kamen aus 34 Ursprungsländern. Die am häufigsten untersuchte Produktgruppe in 2011 war mit 1.300 Proben Kernobst, gefolgt von Blattgemüse wie Salat oder Spinat (1.289 Proben) und Fruchtgemüse wie Paprika, Tomaten oder Zucchini (1.175 Proben). In 38% der Proben wurden keine nachweisbaren Pflanzenschutzmittelrückstände gefunden. 1,15 Prozent der Proben waren zu beanstanden.