Tierwohl: Was extra ist, muss auch bezahlt werden

Interview zum Tierwohl

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Mittlerweile ist bekannt: Die Wirtschaftsbeteiligten sitzen an einem Tisch und beraten darüber, wie ein „Mehr an Tierwohl“ in der Branche erreicht werden kann. Moderiert wird dieser Prozess von QS. Anlässlich des Jahreskongresses des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte (BpT) sprach Thomas Wengenroth von Tiergesundheit aktuell mit QS-Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff über Tierschutzparameter und fragte dabei auch nach, was QS für den Tierschutz mache?

Im Interview sagt Dr. Nienhoff, dass die Leitfäden des QS-Systems bereits heute Tierschutzkriterien enthielten. Die Auditoren, die diese Kriterien überprüfen würden, bestätigten also auch: Was die Landwirte machen, ist tierschutzgerecht und gute fachliche Praxis.

Auf die Frage zur “Initiative zum Tierwohl“ erläutert Nienhoff die gemeinsame Gesprächsgrundlage der Beteiligten: Die Landwirtschaft zeigt sich bereit, sich im Bereich Tierwohl zusätzlich zu engagieren, wenn sichergestellt wird, dass die Mehrkosten dafür auch bezahlt werden. Dabei machte Nienhoff auch klar, dass es für die Landwirtschaft wichtig sei, dass das was extra sei, nicht zum QS-Standard gemacht werden dürfe. Was extra sei, müsse auch extra bleiben, weil es auch extra koste.

Antworten auf die Kritik des Bayerischen Rundfunks am QS-System

Kontrollen im QS-System: Der Bayerische Rundfunk übt Kritik

Kontrollen im QS-System: Der Bayerische Rundfunk übt Kritik (Quelle: QS)

Die Berichterstattung im Radio des Bayerischen Rundfunks (BR) rückt das „QS-Prüfsiegel“ heute in den Fokus der Kritik. Auch die Politiksendung „Kontrovers“ im Fernsehen des BR plant einen Beitrag über die Kontrollen im QS-System. Auf den Vorwurf, dass das QS-Siegel nur gesetzliche Vorgaben umfasst, haben wir hier im Blog bereits geantwortet. Jetzt steht die Eigenkontrolle der Wirtschaft in der Kritik. Auch dazu wollen wir Antworten geben und klarstellen: QS Systempartner produzieren und vermarkten sichere Lebensmittel – vom Landwirt bis zur Ladentheke. Bei den Recherchen zum Beitrag hat sich die verantwortliche Journalistin auch bei QS gemeldet. Hier ist, was wir auf Ihre Fragen geantwortet haben: Weiterlesen

Aflatoxine in Futtermitteln – Fragen und Antworten

Mais als FuttermittelIm Zuge der aktuellen Ereignisse um Aflatoxine (Schimmelpilze) in Futtermitteln haben wir für Sie einige Fragen und Antworten zusammengestellt.

Was sind Aflatoxine? Wie wird kontrolliert?

Aflatoxin B1 ist ein Schimmelpilzgift, auf das Futtermittel regelmäßig kontrolliert werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zu Aflatoxinen eine umfassende Zusammenstellung auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Die Untersuchung auf Mykotoxine stellt einen festen Bestandteil der Rohwarenkontrollen und der Mischfutterkontrollen im Rahmen der Überwachung auf unerwünschte Stoffe dar. Allein bei den im QS-System dokumentierten Eigenkontrollen der Wirtschaft werden jährlich etwa 2.500 Futtermittelproben auf Aflatoxin B1 untersucht. Weiterlesen

Hochwertige Lebensmittel sind eine Stärke der Landwirtschaft

Internationale Grüne Woche in Berlin

Die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland steht gut da: 91 Prozent der Bevölkerung ist mit der Qualität der hergestellten Lebensmittel zufrieden, rund ein Drittel ist sogar sehr zufrieden. Das ist ein Ergebnis einer Umfrage, die das Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt zur 78. Grünen Woche in Berlin veröffentlicht hat. Infratest dimap hat dazu im Auftrag des BMELV 1.000 Verbraucher am Telefon zur „Landwirtschaft in Deutschland“ befragt. Heraus gekommen ist ein Bild, das die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung charakterisiert. Weiterlesen

Pflanzenschutz – von Höchstgehalten und Grenzwerten

Auf dem Feld sind Obst und Gemüse Schädlingen wie Pilzen, Unkräutern oder Schadinsekten ausgesetzt. Diese beeinträchtigen die Qualität und Lagerfähigkeit der Produkte und können zu erheblichen Ertragseinbußen führen. Pflanzenschutzmittel haben die Aufgabe, Kulturpflanzen vor solchen Schadorganismen zu schützen. Natürlich muss das, was die Pflanzen gesund hält auch für uns Verbraucher unbedenklich sein. Daher sind in der EG Verordnung 396/2005 rechtlich verbindliche Rückstandshöchstgehalte für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebens- und Futtermitteln festgesetzt.

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wird im QS-System streng kontrolliert. In regelmäßigen Audits wird geprüft, ob die Erzeuger alle gesetzlichen Anforderungen sowie die „gute fachliche Praxis“ beachten. Die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Höchstwerte für Pflanzenschutzmittel, Nacherntebehandlungsmittel, Wachstumsregulatoren, Schadstoffe und Nitrat wird mit Hilfe des Rückstandsmonitorings überwacht. Alle QS-zertifizierten Erzeuger, Großhändler und Lebensmitteleinzelhändler sind verpflichtet, regelmäßig Produktproben zu ziehen und diese durch QS-anerkannte Labore analysieren zu lassen. Werden dabei Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte (RHG) bzw. Grenzwerte festgestellt oder Wirkstoffe gefunden, die für die jeweilige Kultur nicht zugelassen sind, so wird der Erzeuger gesperrt. Er darf erst dann wieder Ware ins QS-System liefern, wenn Analyseergebnisse deren Unbedenklichkeit bestätigen. Um weiteren Verstößen vorzubeugen, muss er sich im Umgang mit Pflanzenschutzmitteln beraten lassen. Bei schwerwiegenden Verstößen können darüber hinaus Sanktionen verhängt werden.

Probenziehung auf allen Produktionsstufen

Jährlich werden bei 35% der Erzeugerbetriebe für Obst und Gemüse und 5% der Kartoffelbaubetriebe Produktproben auf die Einhaltung von Grenzwerten untersucht. Die Auswahl der Betriebe erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Die Probenahme übernehmen unabhängige Probenehmer. Im Großhandel und in den Logistikzentren des Lebensmitteleinzelhandels legt ein Kontrollplan fest, wie viele Proben im Verhältnis zur gehandelten Ware gezogen werden müssen. Die im Kontrollplan aufgeführten Vorgaben verstehen sich als Mindestanforderungen und sollen den Unternehmen bei der Risikoeinschätzung helfen. Die Probenanzahl hängt von der Risikoeinstufung eines Produktes ab. Für Produkte mit geringem Risiko, wie z.B. Kartoffeln, muss je 2.500t gehandelter QS-Ware eine Probe gezogen werden. Bei risikoreichen Produkten muss für alle 65t gehandelter QS-Ware eine Probe gezogen werden. Pro Jahr und Produktgruppe muss aber mindestens eine Probe gezogen werden.

Die Risikoeinstufung der Produkte wird jedes Jahr von einer Expertengruppe erneuert. Dazu werden neben aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die QS-Analyseergebnisse herangezogen. Je mehr Abweichungen es bei einem Produkt gab, desto höher ist dessen Risikogruppe und desto mehr Proben müssen im Folgejahr gezogen werden.

Ergebnisse des Rückstandsmonitorings

In den letzten zehn Jahren haben Erzeuger und Handel zahlreiche Anstrengungen unternommen, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu optimieren. Heute gehören Qualitätssicherungssysteme wie QS zur Liefervoraussetzung und eigene Qualitätsabteilungen bei Erzeugergemeinschaften, im Groß- und Lebensmitteleinzelhandel beschäftigen sich intensiv mit Obst und Gemüse. Die Ergebnisse dieser Anstrengungen sind sichtbar: Die Beanstandungen sind massiv zurückgegangen und die gesetzlichen Höchstmengen werden meist nur zu einem geringen Teil ausgeschöpft.

2011 wurden im Rahmen des Rückstandsmonitorings insgesamt 8.927 Analysen durchgeführt. Die Proben kamen aus 34 Ursprungsländern. Die am häufigsten untersuchte Produktgruppe in 2011 war mit 1.300 Proben Kernobst, gefolgt von Blattgemüse wie Salat oder Spinat (1.289 Proben) und Fruchtgemüse wie Paprika, Tomaten oder Zucchini (1.175 Proben). In 38% der Proben wurden keine nachweisbaren Pflanzenschutzmittelrückstände gefunden. 1,15 Prozent der Proben waren zu beanstanden.