Antibiotikamonitoring – Antworten auf Fragen

Für das Mitteilungsblatt der praktizierenden Tierärzte bpt-info (Ausgabe 06/2012) haben wir einige Fragen zum QS-Antibiotikamonitoring beantwortet. Da die Antworten nicht nur Tierärzte interessieren dürften, sondern auch viele unserer Systempartner, veröffentlichen einen Auszug des Beitrags mit freundlicher Genehmigung des bpt hier im Blog:

Frage: Brauchen wir das QS-Antibiotikamonitoring, wenn eine staatliche Antibiotika-Datenbank geschaffen wird?

QS: Die Wirtschaft hat in den QS-Fachbeiratssitzungen Mitte Mai bekräftigt, nicht auf die Einrichtung einer staatlichen Datenbank zu warten und die bereits eingerichtete Antibiotikadatenbank im QS-System weiter zu nutzen. Ob und wann eine staatliche Datenbank kommt, ist zurzeit nicht absehbar. Der Bund will mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit des Aufbaus einer staatlichen Datenbank schaffen. Wirtschaft und Verwaltung verfolgen unterschiedliche Zielstellungen. Die Wirtschaft hat sich darauf verständigt, mit der zentralen Zusammenführung aller Daten einen sachgerechten Überblick über den Antibiotikaeinsatz zu ermöglichen und in Betrieben, die häufiger oder mehr Antibiotika einsetzen, eine Beratung auszulösen. So kann über eine Optimierung der Haltungsbedingungen, des Hygiene- oder Gesundheitsmanagements eine Verbesserung der Tiergesundheit und damit eine Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes erreicht werden. Die staatliche Datenbank soll nach unserer Einschätzung genutzt werden, um die amtliche Überwachung effektiver zu machen und eine einfachere arzneimittelrechtliche Bewertung der Antibiotikaverschreibungen zu ermöglichen.

Frage: Die Eingabe der Antibiotikaverordnungen der Tierärzte in die Datenbank sagt ja noch nichts zum tatsächlichen Verbrauch aus. Wird QS sicherstellen, dass es eine Überprüfung zwischen Verordnung und tatsächlicher Anwendung gibt?

QS: Der Tierhalter hat die Antibiotikaanwendung nach der Verschreibung und den Anweisungen des Tierarztes vorzunehmen. Weicht er davon ab, muss der Tierarzt darüber informiert sein. Schon heute wird in den QS-Audits die Vollständigkeit und Plausibilität der Dokumentation zu Arzneimittelverschreibung und –anwendung in den landwirtschaftlichen Betrieben geprüft. Ist die Dokumentation nicht vollständig oder nicht korrekt, kann der Landwirt das Audit nicht bestehen und verliert die Lieferberechtigung ins QS-System.

Frage: Bereits für den 1. September 2012 ist die Datenerfassung für den Bereich Mastschweine geplant. Wann konkret wird mit den Arbeiten für den Leitfaden Mastschweine begonnen und wie erfolgt die Einbindung der Tierärzteschaft?

QS: Der QS-Fachbeirat hat in seiner Sitzung im Mai die Grundanforderungen für ein Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen verabschiedet. Sie orientieren sich grundsätzlich an der Vorgehensweise bei Geflügel. Die detaillierten Anforderungen für das Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen werden kurzfristig erarbeitet. Vertreter aus der Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft werden mit der Erarbeitung der Anforderungen befasst sein. Zum 1. Juli soll der Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine veröffentlicht werden.

Frage: Gibt es eine Verbindung zwischen dem QS-Betreuungsvertrag und dem Antibiotikamonitoring?

QS: Der Betreuungsvertrag wird zwischen Landwirt und Hoftierarzt geschlossen. Es ist aber nicht vorgesehen, dass ausschließlich der Hoftierarzt, mit dem der Betreuungsvertrag geschlossen wurde, Antibiotika verschreiben darf. Die Praxis zeigt, dass in besonderen Fällen ein zweiter Tierarzt zu Rate gezogen wird. Dieser kann natürlich auch Antibiotika verschreiben und die Verschreibung in die Antibiotika-Datenbank eingeben. Wichtig ist, dass jeder von allen Verschreibungen weiß und nicht nebeneinander her therapiert wird. Deshalb sind die Antibiotikaverschreibungen in der Datenbank auch für beide Tierärzte anonymisiert einsehbar.

Frage: Ist eine Einbindung der Überwachungsbehörden in das QS-Antibiotikamonitoring vorgesehen?

QS: In den letzten Wochen wurden zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Verwaltung in Bund, Ländern und teilweise auch in den Landkreisen geführt. Ebenso haben Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte stattgefunden. Wir haben uns offen über die Umsetzung des Antibiotikamonitorings ausgetauscht. Hier ging es natürlich auch um die Möglichkeit des Austauschs von Daten oder Auswertungen zum Antibiotikamonitoring. Fakt ist, dass Landwirt und Tierarzt Eigentümer der Daten zum Antibiotikamonitoring sind. Eine Weitergabe von betriebsspezifischen Daten oder Zugang zu Daten in der Antibiotika-Datenbank kann nur mit deren Zustimmung erfolgen. Wir werden weiterhin den offenen Austausch mit den Vertretern der Behörden führen und sind für einheitliche praxisgerechte Lösungen zur Nutzung der Daten offen.

Frage: Wie und durch wen erfolgt die Auswertung der eingespeisten Daten? Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

QS: Zum Thema Auswertungen von Daten sind wir dabei, uns mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft intensiv zu beraten. Bis Ende August wird ein diskussionsfähiger Vorschlag vorliegen und in die QS-Gremien eingebracht. Für erste Auswertungen müssen natürlich erst einmal ausreichend Daten in der Datenbank vorliegen. Das wird für Hähnchen und Pekingentenmastbetriebe auf Grund der kurzen Mastdauer und der dadurch häufigeren Mastdurchgänge eher möglich sein als für Puten- oder Schweinemastbetriebe. Für Hähnchen und Pekingenten werden wir auf jeden Fall Ende des Jahres erste Auswertungen vornehmen können.

Weitere Antworten geben wir gerne – auch hier im Blog. Nutzen Sie dazu einfach die Kommentarfunktion.

Politik: Amtliche Antibiotikadatenbank oder Monitoring bei QS?

Screenshot: QS-Antibiotikadatenbank

Screenshot: QS-Antibiotikadatenbank

Die QS-Antibiotikadatenbank läuft seit Anfang April. Damit hat die Wirtschaft einen ersten Schritt zur Erfassung von Antibiotikaverschreibungen in der Nutztierhaltung gemacht. Trotzdem, auch die Politik arbeitet an einer entsprechenden Lösung. Das zeigt der Beschluss der Agrarministerkonferenz Ende April, im Arzneimittelgesetz eine Möglichkeit für den Aufbau einer bundeseinheitlichen amtlichen Datenbank zu schaffen.

Ob der Aufbau von zwei Datenbanken mit annähernd gleichen Inhalten zielführend ist, wurde in der letzten Zeit mehrfach kontrovers diskutiert. Auch in der Politik. Nachfolgend habe ich zwei Aussagen herausgegriffen, die sich direkt auf die QS-Datenbank und das Antibiotikamonitoring im QS-System beziehen:

Bund-Länder-Ansatz der bessere Weg?

In einer Rede am 10.05.2012 zum Antrag „Systematischen Antibiotikamissbrauch bekämpfen – Tierhaltung umbauen“ sagt MdB Dr. Kirsten Tackmann (Fraktion: Die Linke):

„[…] Die Alternative einer freiwilligen Datensammlung im Rahmen des Qualitätssiegels „QS“ ist aber aus Sicht der Linksfraktion nicht ausreichend. So ist ein freier Datenzugang für die Überwachungsbehörden der Länder nicht vorgesehen, aber unverzichtbar. Daher ist der Bund-Länder-Ansatz der Agrarministerinnen und Agrarminister der deutlich bessere Weg. […]“

Hierzu ist klar zu sagen, dass QS sich einer Kooperation mit der amtlichen Seite nicht verschließt. Unter Beachtung des Datenschutzes und der Einwilligung der Systempartner könnte der amtlichen Kontrolle Einsicht in die erhobenen Daten gewährt werden. Die Reichweite der QS-Datenbank ist dabei beachtlich: Die Antibiotikaverschreibungen bei der Produktion von rund 90 Prozent des deutschen Geflügel- und Schweinefleisch können zukünftig transparent ausgewertet werden.

„Mit QS wird der Antibiotikaeinsatz konsequent reduziert“

Eine andere Meinung vertritt der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag MdB Hans Michael Goldmann (Fraktion: FPD) in einer Presseerklärung vom 11.05.2012:

[…] Im QS-System, einem Prüfsystem für sichere Lebensmittel, bei dem das Produkt vom Landwirt bis zur Ladentheke qualifiziert begleitet wird, wird der Antibiotikaeinsatz mit konsequenten Schritten auf das therapeutisch notwendige Maß reduziert. […]

Diese Ansicht freut uns. Sie respektiert das tägliche Engagement der QS-Systempartner für die Produktion und Vermarktung sicherer und qualitativ hochwertiger Lebensmittel. Dennoch: Die Diskussionen über den richtigen Weg des Antibiotikamonitorings werden weitergehen. Wünschenswert wäre ein Dialog zwischen Politik und Wirtschaft. QS ist dafür offen. Die Frage, die im dabei Raum steht: Brauchen wir zwei Datenbanken?

“Antibiotikaeinsatz transparent machen”

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

QS führt ein Antibiotikamonitoring ein. Die Tierärzte sind  dabei wichtige Partner. Der Präsident des bpt – Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz, äußert sich dazu im Interview:

Herr Dr. Götz, Ihren Berufskollegen wird von einigen Seiten vorgeworfen, zu viele Antibiotika zu verschreiben. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?
Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert. Die einfache Gleichung „intensive Tierhaltung und große Bestände gleich unkontrollierter und massenhafter Antibiotikagebrauch“ stimmt aber nicht. Das haben auch die Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gezeigt. Tatsache ist, dass Antibiotika nur zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten nach tierärztlicher Diagnose und Anweisung zur Anwendung kommen dürfen. Diese Wirkstoffe zur Förderung der Mastleistung oder zur Vorbeuge gegen Infektionen einzusetzen, ist in Deutschland seit langem verboten. Um den sorgsamen Umgang mit antimikrobiellen Wirkstoffen in der Tiermedizin zu verstärken, hat der Berufsstand seit nunmehr fast 10 Jahren konkrete Handlungsempfehlungen in Form der Antibiotikaleitlinien ausgearbeitet. Sie bilden den Stand der Wissenschaft ab. Diese wie die strengen gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes in Deutschland sind in Europa beispielhaft. Dennoch zeigen diese Vorwürfe an die Tierärzte, dass wir uns diesen Fragen stellen müssen und die Zusammenhänge zwischen Tierhaltung, Tiergesundheit, tierärztlicher Betreuung und natürlich auch den Einsatz von Antibiotika besser erklären müssen.

Auf der grünen Woche haben Sie für Ihren Verband mehr Transparenz und bessere Monitoringsysteme für den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gefordert. Wie stellen Sie sich das konkret vor?
Wenn die Hähnchenstudie aus NRW etwas gezeigt hat, dann das, dass eine flächendeckende Analyse des Antibiotikaeinsatzes aus der Dokumentation in den Bestandsbüchern der Betriebe möglich ist. Leider wurde das bisher noch nie durchgeführt und der ganze Dokumentationsaufwand schien nur für die Aktenordner zu sein. Wir müssen diese Daten transparent gestalten, damit wir selbst in der Urproduktion erkennen können: Wo steht die Branche und wo steht der einzelne Betrieb und Tierarzt in diesem System. Ist er schlechter als der Durchschnitt oder besser? Daraus ließe sich sehr schnell für den einzelnen Betrieb ein Handlungsbedarf ableiten. Risiken ließen sich schneller als bisher erkennen und beheben.
Wir brauchen solch ein Antibiotikamonitoring in den verschiedenen Produktionsbereichen, um uns selbst Transparenz zu gewähren und zwar so schnell als möglich. Dafür sind die Dokumentation in den AuA Belegen und die Daten aus dem landwirtschaftlichen Betrieb über die Tierzahlen die Datengrundlage. In der Auswertung sind vergleichbare Bezugsgrößen hinsichtlich der Wirkstoffgruppen und des Einsatzes unverzichtbar, um auch internationalen Vergleichen standhalten zu können. So etwas können nur die Beteiligten selbst, also Landwirte und Tierärzte, schnell und effizient leisten. Dieses Antibiotikamonitoring ist auch in diesem Bereich ein wirksames Instrument der Eigenkontrolle in der Lebensmittelproduktion.

Was macht gutes Gesundheitsmanagement auf den landwirtschaftlichen Betrieben aus?
Das Gesundheitsmanagement hat in der Nutztierhaltung eine Schlüsselrolle hinsichtlich Leistungsfähigkeit der Tiere, Tierschutz, Rentabilität des Betriebes und natürlich auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Tierhaltung. Es setzt die Zusammenarbeit von Tierhalter und dem bestandsbetreuenden Tierarzt voraus. Auch wenn die Verantwortung beim Landwirt liegt, bedarf er doch bei dem Gesundheitsmanagement seines Bestandes der regelmäßigen fachlichen Expertise des Tierarztes. Das heißt die Bestandsbetreuung muss langfristig angelegt sein und auf die Prävention von Erkrankungen und eine Verbesserung des Gesundheitsstatus des Bestandes ausgerichtet sein. Regelmäßige Bestandsbesuche mit Erfassung und Analyse der Situation im Betrieb, gemeinsame Zielvorgaben und die Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen sind unerlässlich. Der bpt hat dazu Leitlinien für die Bestandsbetreuung erarbeitet.

Wie lässt sich der Antibiotikaeinsatz auf den Betrieben verringern?
Dies muss immer individuell im Betrieb geprüft werden und gerade dafür ist das Antibiotikamonitoring unabdingbar, da es Handlungsbedarf aufzeigen wird. Wir haben natürlich mit den Fachleuten uns schon im Vorfeld Gedanken gemacht und einige Maßnahmen ausgemacht, die zum Teil schon lange eingefordert wurden. Aber auch einige, die wir nun selbst mit der Wissenschaft angehen müssen. Jeder Keimeintrag birgt die Gefahr einer Infektion des Bestandes in sich und sollte konsequent vermieden werden. Das heißt, es gilt schon in den Herkunftsbetrieben chronische Infektionen zu sanieren und nur Tiere mit bekanntem Gesundheitsstatus einzustallen. Die Biosicherheitsmaßnahmen und die Hygienekonzepte im Mastdurchgang müssen optimiert werden. Äußerst erfolgreich bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes, ist der Einsatz von Impfungen. Hier sind Gesetzgeber, Forschung und Impfstoffhersteller gefordert: Schädlich wäre eine Einschränkung des Einsatzes stallspezifischer Impfstoffe, wie sie angedacht ist. Aber auch die Haltungsbedingungen und Besatzdichten müssen kritisch beleuchtet werden, um hier Verbesserungen der Gesundheitssituation der Bestände zu erreichen. Dies sind natürlich nur einige wenige Maßnahmen und die Analyse des Monitoring wird uns nach meiner Meinung noch viele andere aufweisen.

Die Verbraucher haben Angst vor Resistenzen. Begriffe wie MRSA und ESBL machen in den Medien die Runde. Was versteckt sich dahinter? Müssen sich die Verbraucher sorgen machen?
Die Entstehung von Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika und deren Selektion und Verbreitung sind ein schwer wiegendes Problem in Human- und Tiermedizin. International ist die Situation in der deutschen Tiermedizin, wie man der GERMAP entnehmen kann, ernst – aber nicht außer Kontrolle. Alle sind sich der Verantwortung bewusst und stehen hinter der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART. Die Begriffe MRSA und ESBL werden nun aber in den Medien und in manchen politischen Diskussionen zu absoluten Killerbakterien, denen der Mensch hilflos ausgeliefert ist. Diese Emotionalisierung der Problematik ist nicht hilfreich, denn durch die sachlich falsche Schuldzuweisung in den bäuerlichen Stall und die Tiermedizin wird eine Lösung des Resistenzproblems eher behindert als befördert. MRSA und ESBL Keime kommen inzwischen überall vor und das lässt sich auch nicht vermeiden. Wie und wo sie entstanden ist kaum nachvollziehbar. Sicher ist allerdings, dass sie durch den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tiermedizin selektiert werden. Gefährlich werden sie aber erst durch Infektionen durch Hygienemängel in der Krankenversorgung und da sind besonders Schwerkranke, ältere Menschen und Kleinkinder gefährdet. In den Niederlanden hat man dieses Problem durch konsequente Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern in kurzer Zeit um zwei Drittel reduzieren können.

Eckpunkte des QS-Antibiotikamonitorings

Die aktuelle Berichterstattung in den Medien zeigt: das Thema Antibiotika in der Tierhaltung ist Anlass zur Besorgnis. Die Wirtschaft nimmt diese Besorgnis ernst und bringt im Rahmen des QS-Systems ein Antibiotikamonitoring auf den Weg.

Auch wenn die Diskussion über praktische Details nicht abgeschlossen ist, stehen die Eckpunkte des Monitoringprogramms bereits fest.

Hier ein Auszug aus der QS-Pressemitteilung vom 11.01.2012:

  • Alle Tierhalter im QS-System dürfen künftig nur noch Antibiotika von Tierärzten beziehen, die im QS-System registriert sind und sich zur Meldung der Antibiotikaverschreibungen gegenüber QS verpflichtet haben.
  • Die Tierärzte geben alle relevanten Daten zum Antibiotikaeinsatz, wie Verschreibungs- und Anwendungsdatum, Arzneimittel, Menge und Dauer der Behandlung, in die Datenbank ein.
  • Nach Vorliegen einer belastbaren Datengrundlage und Beurteilung durch Experten wird QS gemeinsam mit den Fachbeiräten Kategorien festlegen, in die Betriebe je nach Höhe des Antibiotikaeinsatzes eingestuft werden.
  • Betriebe mit erhöhtem Antibiotikaeinsatz werden verpflichtet, sich nach einem abgestuften Maßnahmenplan durch ihren Hoftierarzt und externe Fachleute zum Beispiel über Schritte zur Verbesserung ihres Hygienemanagements beraten zu lassen. Bleibt der Erfolg aus, können Sanktionsmaßnahmen verhängt und erhöhte Auflagen bestimmt werden.
  • Nach Erfassung der Stammdaten nimmt das Antibiotikamonitoring im April 2012 mit der Erfassung aller Antibiotikaverschreibungen seinen Betrieb auf. Das betrifft alle 3.800 QS-zertifizierten Geflügelhalter im In- und Ausland. Im Laufe des Jahres wird das System auf die 43.000 Schweinehalter im QS-System ausgedehnt.
  • Die kumulierten Daten werden nach verschiedenen Aspekten und unter Beachtung des Datenschutzes ausgewertet, um eine fachgerechte Darstellung der tatsächlichen Situation zu erreichen und Transparenz für Wirtschaft und amtliche Kontrolle zu schaffen.

Das Monitoringprogramm wird durch die Erfassung des Antibiotikaeinsatzes eine Vergleichsbasis (Benchmark) schaffen: Tierhalter und Tierärzte erkennen anhand der Daten und geeigneter Auswertungen Handlungsbedarf. Geflügel- und Schweinehalter mit einem überdurchschnittlichen Einsatz antimikrobieller Medikamente sind aktiv gefordert ihr Gesundheitsmanagement zu verbessern, um künftig mit weniger Antibiotika auszukommen. Für Verbraucher wird das blaue QS-Prüfzeichen künftig auch eine Orientierungshilfe für einen verantwortungsbewussten, minimierten Medikamenteneinsatz in der Tierhaltung sein.

[Nachtrag: Wegen wiederholter Spam-Attacken, haben wir die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag geschlossen.]

Antbiotikamonitoring – Datenbankprogrammierung läuft auf Hochtouren

Über die Hintergründe des Programm zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes haben wir hier im Blog ja schon berichtet. Die Antibiotika-Datenbank wird im Rahmen des Minimierungsprogramms dabei das zentrale Werkzeug sein und alle registrierten Akteure dabei unterstützen, Daten zu erfassen und Auswertungen vorzunehmen. Es geht im Antibiotikamonitoring nicht darum, Antibiotika generell zu verurteilen, sondern sie als wichtigen Baustein im Gesundheitsmanagement auf den Betrieben effizient und maßvoll einzusetzen.

Zurzeit gehen wir von davon aus, dass ab Februar die Daten der Betriebe und Veterinäre erfasst werden, so dass im Anschluss daran die Veterinäre die relevanten Informationen  in die Datenbank eingetragen können. Die ersten Auswertungen werden ab Mitte 2012 verfügbar sein.

Parallel zur Datenbank entsteht auch ein neuer QS-Leitfaden zum Antibiotikamonitoring. Dieser wird alle entsprechenden Anforderungen enthalten.

Über die weiteren Entwicklungen halten wir Sie auf dem Laufenden.