Tierschutz ist nicht teilbar

Wohlfühlbonus – Beitrag in der Lebensmittelzeitung vom 24.08.2012
(Quelle: Lebensmittelzeitung)

Die aktuelle Tierwohl-Diskussion geht in eine neue Runde. Wie die Lebensmittelzeitung in der Ausgabe vom 24.08.2012 berichtet, drängt der Handel auf eine Branchenlösung, die alle Stufen der Fleischproduktion umfassen und auf die Infrastruktur des QS-Systems aufsetzen soll.

Bislang gibt diese Branchenlösung noch nicht; aber zahlreiche Einzelinitiativen der Fleischvermarkter nähern sich dem Thema Tierwohl stetig an. Branchenexperten sehen diesen Weg jedoch als wenig erfolgsversprechend. QS- Geschäftsführer Dr. Hermann-Josef Nienhoff fasst das im Interview mit der Lebensmittelzeitung so zusammen: „Wenn ein Mehr an Tierwohl erreicht werden soll, geht das nur über die aktive Einbindung aller an der Produktion beteiligten Stufen. Also genau jenen, die bereits bei QS dabei sind. […] Denn Tierschutz ist nicht teilbar.“

Gespräche über die Einbindung von Tierwohlkriterien werden derzeit in den QS Fachgremien geführt. Konkrete Entscheidungen sind noch nicht gefallen. Klar ist aber, dass man vor dem Thema die Augen nicht verschließen darf.

Tierschutz und Tiergesundheit sind bei QS nicht neu auf der Tagesordnung. In der Produktionskette Fleisch beziehen sich bereits heute nahezu 40 % aller Anforderungen auf Kriterien zur Tierhaltung und Tiergesundheit. Dazu zählen: Die Pflege der Tiere, Einhaltung von Bestandsdichten, die Beschaffenheit von Stallböden oder die Umsetzung der Bestandsbetreuung mit einem Tierarzt. In diesem Jahr ist dazu auch das das QS-Antibiotikamonitoring dazugekommen. Es trägt dazu bei, den Einsatz von Antibiotika auf den tierhaltenden Betrieben zu optimieren und langfristig reduzieren.

Den ganzen Beitrag der Lebensmittelzeitung finden Sie auf unserer Homepage im Medienecho.

Antibiotikamonitoring – Antworten auf Fragen

Für das Mitteilungsblatt der praktizierenden Tierärzte bpt-info (Ausgabe 06/2012) haben wir einige Fragen zum QS-Antibiotikamonitoring beantwortet. Da die Antworten nicht nur Tierärzte interessieren dürften, sondern auch viele unserer Systempartner, veröffentlichen einen Auszug des Beitrags mit freundlicher Genehmigung des bpt hier im Blog:

Frage: Brauchen wir das QS-Antibiotikamonitoring, wenn eine staatliche Antibiotika-Datenbank geschaffen wird?

QS: Die Wirtschaft hat in den QS-Fachbeiratssitzungen Mitte Mai bekräftigt, nicht auf die Einrichtung einer staatlichen Datenbank zu warten und die bereits eingerichtete Antibiotikadatenbank im QS-System weiter zu nutzen. Ob und wann eine staatliche Datenbank kommt, ist zurzeit nicht absehbar. Der Bund will mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes die Möglichkeit des Aufbaus einer staatlichen Datenbank schaffen. Wirtschaft und Verwaltung verfolgen unterschiedliche Zielstellungen. Die Wirtschaft hat sich darauf verständigt, mit der zentralen Zusammenführung aller Daten einen sachgerechten Überblick über den Antibiotikaeinsatz zu ermöglichen und in Betrieben, die häufiger oder mehr Antibiotika einsetzen, eine Beratung auszulösen. So kann über eine Optimierung der Haltungsbedingungen, des Hygiene- oder Gesundheitsmanagements eine Verbesserung der Tiergesundheit und damit eine Reduzierung des Arzneimitteleinsatzes erreicht werden. Die staatliche Datenbank soll nach unserer Einschätzung genutzt werden, um die amtliche Überwachung effektiver zu machen und eine einfachere arzneimittelrechtliche Bewertung der Antibiotikaverschreibungen zu ermöglichen.

Frage: Die Eingabe der Antibiotikaverordnungen der Tierärzte in die Datenbank sagt ja noch nichts zum tatsächlichen Verbrauch aus. Wird QS sicherstellen, dass es eine Überprüfung zwischen Verordnung und tatsächlicher Anwendung gibt?

QS: Der Tierhalter hat die Antibiotikaanwendung nach der Verschreibung und den Anweisungen des Tierarztes vorzunehmen. Weicht er davon ab, muss der Tierarzt darüber informiert sein. Schon heute wird in den QS-Audits die Vollständigkeit und Plausibilität der Dokumentation zu Arzneimittelverschreibung und –anwendung in den landwirtschaftlichen Betrieben geprüft. Ist die Dokumentation nicht vollständig oder nicht korrekt, kann der Landwirt das Audit nicht bestehen und verliert die Lieferberechtigung ins QS-System.

Frage: Bereits für den 1. September 2012 ist die Datenerfassung für den Bereich Mastschweine geplant. Wann konkret wird mit den Arbeiten für den Leitfaden Mastschweine begonnen und wie erfolgt die Einbindung der Tierärzteschaft?

QS: Der QS-Fachbeirat hat in seiner Sitzung im Mai die Grundanforderungen für ein Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen verabschiedet. Sie orientieren sich grundsätzlich an der Vorgehensweise bei Geflügel. Die detaillierten Anforderungen für das Antibiotikamonitoring bei Mastschweinen werden kurzfristig erarbeitet. Vertreter aus der Landwirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft werden mit der Erarbeitung der Anforderungen befasst sein. Zum 1. Juli soll der Leitfaden Antibiotikamonitoring Mastschweine veröffentlicht werden.

Frage: Gibt es eine Verbindung zwischen dem QS-Betreuungsvertrag und dem Antibiotikamonitoring?

QS: Der Betreuungsvertrag wird zwischen Landwirt und Hoftierarzt geschlossen. Es ist aber nicht vorgesehen, dass ausschließlich der Hoftierarzt, mit dem der Betreuungsvertrag geschlossen wurde, Antibiotika verschreiben darf. Die Praxis zeigt, dass in besonderen Fällen ein zweiter Tierarzt zu Rate gezogen wird. Dieser kann natürlich auch Antibiotika verschreiben und die Verschreibung in die Antibiotika-Datenbank eingeben. Wichtig ist, dass jeder von allen Verschreibungen weiß und nicht nebeneinander her therapiert wird. Deshalb sind die Antibiotikaverschreibungen in der Datenbank auch für beide Tierärzte anonymisiert einsehbar.

Frage: Ist eine Einbindung der Überwachungsbehörden in das QS-Antibiotikamonitoring vorgesehen?

QS: In den letzten Wochen wurden zahlreiche Gespräche mit den Vertretern der Verwaltung in Bund, Ländern und teilweise auch in den Landkreisen geführt. Ebenso haben Gespräche mit Vertretern des Bundesverbandes der beamteten Tierärzte stattgefunden. Wir haben uns offen über die Umsetzung des Antibiotikamonitorings ausgetauscht. Hier ging es natürlich auch um die Möglichkeit des Austauschs von Daten oder Auswertungen zum Antibiotikamonitoring. Fakt ist, dass Landwirt und Tierarzt Eigentümer der Daten zum Antibiotikamonitoring sind. Eine Weitergabe von betriebsspezifischen Daten oder Zugang zu Daten in der Antibiotika-Datenbank kann nur mit deren Zustimmung erfolgen. Wir werden weiterhin den offenen Austausch mit den Vertretern der Behörden führen und sind für einheitliche praxisgerechte Lösungen zur Nutzung der Daten offen.

Frage: Wie und durch wen erfolgt die Auswertung der eingespeisten Daten? Wann ist mit ersten Ergebnissen zu rechnen?

QS: Zum Thema Auswertungen von Daten sind wir dabei, uns mit Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Tierärzteschaft intensiv zu beraten. Bis Ende August wird ein diskussionsfähiger Vorschlag vorliegen und in die QS-Gremien eingebracht. Für erste Auswertungen müssen natürlich erst einmal ausreichend Daten in der Datenbank vorliegen. Das wird für Hähnchen und Pekingentenmastbetriebe auf Grund der kurzen Mastdauer und der dadurch häufigeren Mastdurchgänge eher möglich sein als für Puten- oder Schweinemastbetriebe. Für Hähnchen und Pekingenten werden wir auf jeden Fall Ende des Jahres erste Auswertungen vornehmen können.

Weitere Antworten geben wir gerne – auch hier im Blog. Nutzen Sie dazu einfach die Kommentarfunktion.

“Antibiotikaeinsatz transparent machen”

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

QS führt ein Antibiotikamonitoring ein. Die Tierärzte sind  dabei wichtige Partner. Der Präsident des bpt – Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz, äußert sich dazu im Interview:

Herr Dr. Götz, Ihren Berufskollegen wird von einigen Seiten vorgeworfen, zu viele Antibiotika zu verschreiben. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?
Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert. Die einfache Gleichung „intensive Tierhaltung und große Bestände gleich unkontrollierter und massenhafter Antibiotikagebrauch“ stimmt aber nicht. Das haben auch die Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gezeigt. Tatsache ist, dass Antibiotika nur zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten nach tierärztlicher Diagnose und Anweisung zur Anwendung kommen dürfen. Diese Wirkstoffe zur Förderung der Mastleistung oder zur Vorbeuge gegen Infektionen einzusetzen, ist in Deutschland seit langem verboten. Um den sorgsamen Umgang mit antimikrobiellen Wirkstoffen in der Tiermedizin zu verstärken, hat der Berufsstand seit nunmehr fast 10 Jahren konkrete Handlungsempfehlungen in Form der Antibiotikaleitlinien ausgearbeitet. Sie bilden den Stand der Wissenschaft ab. Diese wie die strengen gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes in Deutschland sind in Europa beispielhaft. Dennoch zeigen diese Vorwürfe an die Tierärzte, dass wir uns diesen Fragen stellen müssen und die Zusammenhänge zwischen Tierhaltung, Tiergesundheit, tierärztlicher Betreuung und natürlich auch den Einsatz von Antibiotika besser erklären müssen.

Auf der grünen Woche haben Sie für Ihren Verband mehr Transparenz und bessere Monitoringsysteme für den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gefordert. Wie stellen Sie sich das konkret vor?
Wenn die Hähnchenstudie aus NRW etwas gezeigt hat, dann das, dass eine flächendeckende Analyse des Antibiotikaeinsatzes aus der Dokumentation in den Bestandsbüchern der Betriebe möglich ist. Leider wurde das bisher noch nie durchgeführt und der ganze Dokumentationsaufwand schien nur für die Aktenordner zu sein. Wir müssen diese Daten transparent gestalten, damit wir selbst in der Urproduktion erkennen können: Wo steht die Branche und wo steht der einzelne Betrieb und Tierarzt in diesem System. Ist er schlechter als der Durchschnitt oder besser? Daraus ließe sich sehr schnell für den einzelnen Betrieb ein Handlungsbedarf ableiten. Risiken ließen sich schneller als bisher erkennen und beheben.
Wir brauchen solch ein Antibiotikamonitoring in den verschiedenen Produktionsbereichen, um uns selbst Transparenz zu gewähren und zwar so schnell als möglich. Dafür sind die Dokumentation in den AuA Belegen und die Daten aus dem landwirtschaftlichen Betrieb über die Tierzahlen die Datengrundlage. In der Auswertung sind vergleichbare Bezugsgrößen hinsichtlich der Wirkstoffgruppen und des Einsatzes unverzichtbar, um auch internationalen Vergleichen standhalten zu können. So etwas können nur die Beteiligten selbst, also Landwirte und Tierärzte, schnell und effizient leisten. Dieses Antibiotikamonitoring ist auch in diesem Bereich ein wirksames Instrument der Eigenkontrolle in der Lebensmittelproduktion.

Was macht gutes Gesundheitsmanagement auf den landwirtschaftlichen Betrieben aus?
Das Gesundheitsmanagement hat in der Nutztierhaltung eine Schlüsselrolle hinsichtlich Leistungsfähigkeit der Tiere, Tierschutz, Rentabilität des Betriebes und natürlich auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Tierhaltung. Es setzt die Zusammenarbeit von Tierhalter und dem bestandsbetreuenden Tierarzt voraus. Auch wenn die Verantwortung beim Landwirt liegt, bedarf er doch bei dem Gesundheitsmanagement seines Bestandes der regelmäßigen fachlichen Expertise des Tierarztes. Das heißt die Bestandsbetreuung muss langfristig angelegt sein und auf die Prävention von Erkrankungen und eine Verbesserung des Gesundheitsstatus des Bestandes ausgerichtet sein. Regelmäßige Bestandsbesuche mit Erfassung und Analyse der Situation im Betrieb, gemeinsame Zielvorgaben und die Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen sind unerlässlich. Der bpt hat dazu Leitlinien für die Bestandsbetreuung erarbeitet.

Wie lässt sich der Antibiotikaeinsatz auf den Betrieben verringern?
Dies muss immer individuell im Betrieb geprüft werden und gerade dafür ist das Antibiotikamonitoring unabdingbar, da es Handlungsbedarf aufzeigen wird. Wir haben natürlich mit den Fachleuten uns schon im Vorfeld Gedanken gemacht und einige Maßnahmen ausgemacht, die zum Teil schon lange eingefordert wurden. Aber auch einige, die wir nun selbst mit der Wissenschaft angehen müssen. Jeder Keimeintrag birgt die Gefahr einer Infektion des Bestandes in sich und sollte konsequent vermieden werden. Das heißt, es gilt schon in den Herkunftsbetrieben chronische Infektionen zu sanieren und nur Tiere mit bekanntem Gesundheitsstatus einzustallen. Die Biosicherheitsmaßnahmen und die Hygienekonzepte im Mastdurchgang müssen optimiert werden. Äußerst erfolgreich bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes, ist der Einsatz von Impfungen. Hier sind Gesetzgeber, Forschung und Impfstoffhersteller gefordert: Schädlich wäre eine Einschränkung des Einsatzes stallspezifischer Impfstoffe, wie sie angedacht ist. Aber auch die Haltungsbedingungen und Besatzdichten müssen kritisch beleuchtet werden, um hier Verbesserungen der Gesundheitssituation der Bestände zu erreichen. Dies sind natürlich nur einige wenige Maßnahmen und die Analyse des Monitoring wird uns nach meiner Meinung noch viele andere aufweisen.

Die Verbraucher haben Angst vor Resistenzen. Begriffe wie MRSA und ESBL machen in den Medien die Runde. Was versteckt sich dahinter? Müssen sich die Verbraucher sorgen machen?
Die Entstehung von Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika und deren Selektion und Verbreitung sind ein schwer wiegendes Problem in Human- und Tiermedizin. International ist die Situation in der deutschen Tiermedizin, wie man der GERMAP entnehmen kann, ernst – aber nicht außer Kontrolle. Alle sind sich der Verantwortung bewusst und stehen hinter der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART. Die Begriffe MRSA und ESBL werden nun aber in den Medien und in manchen politischen Diskussionen zu absoluten Killerbakterien, denen der Mensch hilflos ausgeliefert ist. Diese Emotionalisierung der Problematik ist nicht hilfreich, denn durch die sachlich falsche Schuldzuweisung in den bäuerlichen Stall und die Tiermedizin wird eine Lösung des Resistenzproblems eher behindert als befördert. MRSA und ESBL Keime kommen inzwischen überall vor und das lässt sich auch nicht vermeiden. Wie und wo sie entstanden ist kaum nachvollziehbar. Sicher ist allerdings, dass sie durch den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tiermedizin selektiert werden. Gefährlich werden sie aber erst durch Infektionen durch Hygienemängel in der Krankenversorgung und da sind besonders Schwerkranke, ältere Menschen und Kleinkinder gefährdet. In den Niederlanden hat man dieses Problem durch konsequente Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern in kurzer Zeit um zwei Drittel reduzieren können.

Tierärztliche Betreuungsverträge

Die zweijährige Übergangsfrist zur Umstellung der tierärztlichen Betreuungsverträge auf die bereits seit Januar 2010 geltenden Anforderungen zur tierärztlichen Bestandsbetreuung ist zum 01. Januar 2012 abgelaufen. Vorliegende Betreuungsverträge werden seitdem in den Audits auch inhaltlich überprüft. Ein Mustervertrag wird in den QS-Arbeitshilfen bereitgestellt. Wenn alle relevanten Punkte im Vertrag enthalten sind und damit dem Muster entsprechen, können selbstverständlich auch ältere Betreuungsverträge weitergeführt werden.

Anforderungskriterien zum Tierschutz und der Tiergesundheit werden im QS-System ernst genommen, Verstöße gegen Tierschutzanforderungen mit K.O. bewertet.
Grundlage einer regelmäßigen Bestandsbetreuung ist, dass jeder Tierhalter im QS-System einen schriftlichen Vertrag mit seinem Hoftierarzt zur Betreuung seiner Tiere schließt. In diesem tierärztlichen Betreuungsvertrag sind sowohl die Leistungen des Tierarztes als auch die des Tierhalters geregelt. Ziel ist es, eine Bestandsbetreuung unter ganzheitlichem Ansatz sicherzustellen – mit regel- und planmäßigen tierärztlichen Besuchen.

Der Plan für ein systematisches Tiergesundheits- und Hygienemanagement hat dabei besondere Bedeutung. Er wird vom Tierarzt auf den jeweiligen Betrieb individuell zugeschnitten. Landwirte sind verpflichtet, verordnete Maßnahmen konsequent umzusetzen und den Tierarzt im Bedarfsfall umgehend zu benachrichtigen.
Neben der inhaltlichen Prüfung vorliegender Betreuungsverträge werden in unabhängigen Kontrollen auch die tierärztlichen Bestandsbesuchsprotokolle und Tierbetreuungspläne eingesehen.

Die Musterverträge sind Bestandteil folgender Arbeitshilfen und können auf der QS-Unternehmenshomepage heruntergeladen werden:
•    „Musterformulare für die Schweinehaltung“
•    „Musterformulare für die Geflügelmast“
•    „Musterformulare für die Rinderhaltung“