Qualitätswettbewerb im Lebensmittelmarkt

Die Agrifood Consulting GmbH hat im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) eine Begleitstudie zum Internetportal „lebensmittelklarheit.de“ erstellt. In dieser Studie werden theoretische Überlegungen angestellt, in wie fern die Aussagen der Hersteller mit der tatsächlichen Produktbeschaffenheit übereinstimmen. Vor dem Hintergrund der Studie werfen die Verbraucherzentralen der Lebensmittelindustrie vor, die Verbraucher mit ihren Produktkennzeichnungen in die Irre zu führen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) widerspricht diesen Vorwürfen. In einer Erklärung vom 18.04.2012 wird BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst zitiert: „Der Lebensmittelmarkt in Deutschland funktioniert!“ Als Beispiel für die Eigeninitiative der Wirtschaft hebt er das QS-System als positives Beispiel für verlässliche Verbraucherinformation hervor.

In der Qualitätskommunikation spielen Marken, Siegel und Prüfzeichen eine wichtige Rolle. Das blaue QS-Prüfzeichen auf vielen Produkten ist unser Versprechen und garantiert: Alle Herstellungsprozesse, vom Landwirt bis zur Ladentheke, werden regelmäßig von unabhängigen Kontrolleuren überprüft.

Ferkelkastration: Ausstieg rückt näher

Ferkelkastration: Ausstieg rückt näher

Ferkelkastration: Ausstieg rückt näher

Die bisher übliche und gesetzlich zugelassene Praxis der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel steht seit einiger Zeit im Fokus. Deshalb haben die Kollegen einige Hintergrundinformationen zusammengestellt, die das Thema Ferkelkastration näher beleuchten:

Experten sind sich sicher, dass die Kastration, die wegen der befürchteten Geruchsabweichungen bei Jungeberfleisch durchgeführt wird, auf absehbare Zeit auslaufen wird. Auch die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel drängen auf einen Ausstieg.

Die Spitzenverbände der deutschen Land- und Fleischwirtschaft sowie des Lebensmitteleinzelhandels haben bereits im September 2008 die Initiative ergriffen und mit der „Düsseldorfer Erklärung“ den Ausstieg eingeläutet. Gemeinsam wurde vereinbart, so bald wie möglich und unter Ausschluss jeglicher Risiken für die Verbraucher und die Tiere vollständig auf die Kastration von Ferkeln zu verzichten.

Aktuell laufen zahlreiche Forschungsvorhaben in unterschiedlichen Forschungseinrichtungen, die zum guten Teil auch von der Wirtschaft angestoßen und finanziert sind (Beispiel). Mit Hochdruck wird an Lösungen gearbeitet. Es hat innerhalb der letzten Jahre konkrete Fortschritte gegeben, nicht zuletzt weil vielfach eine enge Verzahnung der wissenschaftlichen Projekte gelungen ist. Die Jungebermast eröffnet dabei nach Einschätzung der meisten Experten den besten Weg zu einem flächendeckenden, dauerhaften Ausstieg. Die bisherigen Ergebnisse stimmen optimistisch, weitergehende Forschungen insbesondere zur breiten Praxisumsetzung sind aber notwendig.

Bei der Suche nach praxistauglichen Alternativen zur Ferkelkastration übernimmt QS eine wichtige Funktion. In der QS-Koordinierungsplattform „Verzicht auf Ferkelkastration“ beraten Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft zusammen mit Vertretern aus Tierschutz, Tierärzteschaft und des Bundesministeriums über Forschungsvorhaben und Lösungsansätze.

Zudem beteiligt sich QS am grenzübergreifenden Austausch mit Wissenschaftlern sowie an Abstimmungsgesprächen auf EU-Ebene. Es wird ein konzertiertes, miteinander abgestimmtes Vorgehen angestrebt, das auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und Marktverzerrungen zwischen den Ländern vermeidet. Bis 2018 soll in den beteiligten EU-Staaten freiwillig auf die chirurgische Kastration ohne Betäubung verzichtet werden.

Bis zur Umsetzung der Jungebermast oder geeigneter Alternativen, sind alle Ferkelerzeuger im QS-System zum Einsatz von Schmerzmitteln bei der Ferkelkastration verpflichtet. Bereits seit drei Jahren hat sich QS hier auf ein entscheidendes Kriterium oberhalb der gesetzlichen Vorgaben festgelegt: Bei der Ferkelkastration müssen geeignete Schmerzmittel eingesetzt werden. Wer sich daran nicht hält, wird bei den Audits mit K.O. bewertet und verliert seine Lieferberechtigung für das QS-System.

VVVO-Nummern angeben und Rückverfolgung verbessern

Futtermittel: Zukünftig VVVO-Nummern angeben

Futtermittel: Zukünftig VVVO-Nummern angeben

Die Viehverkehrs-Verordnungs-Nummer oder kurz VVVO-Nummer wird im QS-System eine größere Bedeutung bekommen: Futtermittellieferanten müssen zukünftig die VVVO-Nummern der belieferten landwirtschaftlichen Betriebe erfassen und in den Warenbegleitpapieren ausweisen. Diese Verpflichtung resultiert aus dem Dioxingeschehen Anfang 2011 und trägt dazu bei, die Warenzuordnung und Rückverfolgung im Ereignis- oder Krisenfall zu erleichtern. Darüber haben wir hier bereits berichtet.

Um die häufigsten Fragen zu beantworten, geben wir hier nochmal einen genaueren Überblick über die wichtigsten Ansätze, Ziele und Anforderungen:

Was bringt das?

Es soll zukünftig eine Verknüpfung der Mischfuttermittelpartie, die vom Futtermittelhersteller oder vom Händler geliefert wird, zu der VVVO-Nummer des belieferten landwirtschaftlichen Betriebes geben. Dadurch lässt sich eine zielgenaue Warenverfolgung einzelner Partien zum Abnehmer vornehmen und der Kreis betroffener und vorbeugend gesperrter Betriebe oder Betriebsteile eingrenzen. In der Krise spart das wertvolle Zeit.

Was ist die VVVO-Nummer?

Die VVVO-Nummer (Viehverkehrs-Verordnungs-Nummer) ist jedem landwirtschaftlichen Betrieb von behördlicher Seite zugeordnet (entspricht der Hi-Tier-Nummer). Die Nummer ist stets 15-stellig und gleichzeitig auch die Kennnummer des landwirtschaftlichen Standorts im QS-System.

Alle Nutztierhalter, also auch alle Rinder-, Schweine- und Geflügelhalter im QS-System, haben eine solche Nummer erhalten. Sie baut sich folgendermaßen auf:

Beispiel: 276  05  766  044  xxxx

276  = Bundesrepublik Deutschland
05  = Bundesland – hier Nordrhein-Westfalen
766  = Regierungsbezirk (7) – hier Detmold und Kreis (66) – hier Lippe
044  = Gemeinde, Stadt – hier Stadt Lemgo
xxxx  = Kennnummer des Betriebes

Die meisten landwirtschaftlichen Betriebe haben eine einzige Nummer erhalten. Sofern aufgrund der Rechtsform, Größe oder Lage des landwirtschaftlichen Betriebes mehrere Nummern vergeben wurden, ist diejenige Nummer anzugeben, an die das Futter geliefert wird.

Bitte beachten Sie, dass für landwirtschaftliche Betriebe im Ausland eine ähnliche Nummer (z.B. UBN-Nummer in den Niederlanden) vergeben ist. Sofern es sich also um ausländische QS-Betriebe handelt, die beliefert werden, ist hier ein analoges Vorgehen notwendig.

Wie erfolgen Erfassung und Dokumentation?

Ziel ist, dass die technischen Voraussetzungen der Futtermittelhersteller und Händler im ersten Halbjahr 2012 geschaffen werden. Danach müssen alle Futtermittelhersteller und Händler, die direkten Lieferkontakt zum landwirtschaftlichen Betrieb haben, aktiv die Nummer abfragen. Die Futtermittelhersteller und Händler werden also bei der Auftragsannahme die Nummer erfragen oder die Landwirte per Rundschreiben dazu aufzufordern.

Landwirte sollten bei Bestellungen die VVVO-Nummer bereithalten und auf Nachfrage angeben.

Der Lieferant wird dann die Futtermittelpartie der jeweiligen VVVO-Nummer des belieferten Betriebes zuordnen und auf den Warenbegleitpapieren (i.d.R. den Lieferscheinen) ausweisen. Der Landwirt seinerseits muss dann die Angabe überprüfen, ggfs. korrigieren und die Dokumente archivieren.

Welche Waren sind erfasst?

Verpflichtend wird diese Zuordnung zunächst für lose Mischfuttermittel. Für lose Einzelfuttermittel, verpackte und Sackware sowie Ware per Barverkauf ist dieses Vorgehen nicht verpflichtend, wird aber empfohlen.

Bis wann muss die VVVO-Nummer erfasst werden?

Die Erfassung der Nummern und Zuordnung der Futterpartie soll so schnell wie möglich funktionieren. Je früher die Erweiterung erfolgt, desto eher kann die Nummernzuordnung erfolgen und im Krisenfall Vorteile bringen. Spätestens zum 31.12.2012 sollen die technischen Voraussetzungen eingerichtet sein, so dass dann alle Lieferungen zugeordnet werden können.

Eine Überprüfung dieser Vorgaben erfolgt erst im QS-Audit ab 2013.

Für weitergehende Fragen stehen aber die Ansprechpartner in der QS-Geschäftsstelle oder die jeweiligen Bündler zur Verfügung.

“Antibiotikaeinsatz transparent machen”

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

Dr. H.-J. Goetz (Quelle: bpt)

QS führt ein Antibiotikamonitoring ein. Die Tierärzte sind  dabei wichtige Partner. Der Präsident des bpt – Bundesverband Praktizierender Tierärzte, Dr. Hans-Joachim Götz, äußert sich dazu im Interview:

Herr Dr. Götz, Ihren Berufskollegen wird von einigen Seiten vorgeworfen, zu viele Antibiotika zu verschreiben. Wie begegnen Sie diesem Vorwurf?
Der Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung wird zurzeit sehr kontrovers diskutiert. Die einfache Gleichung „intensive Tierhaltung und große Bestände gleich unkontrollierter und massenhafter Antibiotikagebrauch“ stimmt aber nicht. Das haben auch die Studien aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gezeigt. Tatsache ist, dass Antibiotika nur zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten nach tierärztlicher Diagnose und Anweisung zur Anwendung kommen dürfen. Diese Wirkstoffe zur Förderung der Mastleistung oder zur Vorbeuge gegen Infektionen einzusetzen, ist in Deutschland seit langem verboten. Um den sorgsamen Umgang mit antimikrobiellen Wirkstoffen in der Tiermedizin zu verstärken, hat der Berufsstand seit nunmehr fast 10 Jahren konkrete Handlungsempfehlungen in Form der Antibiotikaleitlinien ausgearbeitet. Sie bilden den Stand der Wissenschaft ab. Diese wie die strengen gesetzlichen Vorgaben des Arzneimittelgesetzes in Deutschland sind in Europa beispielhaft. Dennoch zeigen diese Vorwürfe an die Tierärzte, dass wir uns diesen Fragen stellen müssen und die Zusammenhänge zwischen Tierhaltung, Tiergesundheit, tierärztlicher Betreuung und natürlich auch den Einsatz von Antibiotika besser erklären müssen.

Auf der grünen Woche haben Sie für Ihren Verband mehr Transparenz und bessere Monitoringsysteme für den Einsatz von Antibiotika in der Nutztierhaltung gefordert. Wie stellen Sie sich das konkret vor?
Wenn die Hähnchenstudie aus NRW etwas gezeigt hat, dann das, dass eine flächendeckende Analyse des Antibiotikaeinsatzes aus der Dokumentation in den Bestandsbüchern der Betriebe möglich ist. Leider wurde das bisher noch nie durchgeführt und der ganze Dokumentationsaufwand schien nur für die Aktenordner zu sein. Wir müssen diese Daten transparent gestalten, damit wir selbst in der Urproduktion erkennen können: Wo steht die Branche und wo steht der einzelne Betrieb und Tierarzt in diesem System. Ist er schlechter als der Durchschnitt oder besser? Daraus ließe sich sehr schnell für den einzelnen Betrieb ein Handlungsbedarf ableiten. Risiken ließen sich schneller als bisher erkennen und beheben.
Wir brauchen solch ein Antibiotikamonitoring in den verschiedenen Produktionsbereichen, um uns selbst Transparenz zu gewähren und zwar so schnell als möglich. Dafür sind die Dokumentation in den AuA Belegen und die Daten aus dem landwirtschaftlichen Betrieb über die Tierzahlen die Datengrundlage. In der Auswertung sind vergleichbare Bezugsgrößen hinsichtlich der Wirkstoffgruppen und des Einsatzes unverzichtbar, um auch internationalen Vergleichen standhalten zu können. So etwas können nur die Beteiligten selbst, also Landwirte und Tierärzte, schnell und effizient leisten. Dieses Antibiotikamonitoring ist auch in diesem Bereich ein wirksames Instrument der Eigenkontrolle in der Lebensmittelproduktion.

Was macht gutes Gesundheitsmanagement auf den landwirtschaftlichen Betrieben aus?
Das Gesundheitsmanagement hat in der Nutztierhaltung eine Schlüsselrolle hinsichtlich Leistungsfähigkeit der Tiere, Tierschutz, Rentabilität des Betriebes und natürlich auch der gesellschaftlichen Akzeptanz der Tierhaltung. Es setzt die Zusammenarbeit von Tierhalter und dem bestandsbetreuenden Tierarzt voraus. Auch wenn die Verantwortung beim Landwirt liegt, bedarf er doch bei dem Gesundheitsmanagement seines Bestandes der regelmäßigen fachlichen Expertise des Tierarztes. Das heißt die Bestandsbetreuung muss langfristig angelegt sein und auf die Prävention von Erkrankungen und eine Verbesserung des Gesundheitsstatus des Bestandes ausgerichtet sein. Regelmäßige Bestandsbesuche mit Erfassung und Analyse der Situation im Betrieb, gemeinsame Zielvorgaben und die Evaluierung der durchgeführten Maßnahmen sind unerlässlich. Der bpt hat dazu Leitlinien für die Bestandsbetreuung erarbeitet.

Wie lässt sich der Antibiotikaeinsatz auf den Betrieben verringern?
Dies muss immer individuell im Betrieb geprüft werden und gerade dafür ist das Antibiotikamonitoring unabdingbar, da es Handlungsbedarf aufzeigen wird. Wir haben natürlich mit den Fachleuten uns schon im Vorfeld Gedanken gemacht und einige Maßnahmen ausgemacht, die zum Teil schon lange eingefordert wurden. Aber auch einige, die wir nun selbst mit der Wissenschaft angehen müssen. Jeder Keimeintrag birgt die Gefahr einer Infektion des Bestandes in sich und sollte konsequent vermieden werden. Das heißt, es gilt schon in den Herkunftsbetrieben chronische Infektionen zu sanieren und nur Tiere mit bekanntem Gesundheitsstatus einzustallen. Die Biosicherheitsmaßnahmen und die Hygienekonzepte im Mastdurchgang müssen optimiert werden. Äußerst erfolgreich bei der Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes, ist der Einsatz von Impfungen. Hier sind Gesetzgeber, Forschung und Impfstoffhersteller gefordert: Schädlich wäre eine Einschränkung des Einsatzes stallspezifischer Impfstoffe, wie sie angedacht ist. Aber auch die Haltungsbedingungen und Besatzdichten müssen kritisch beleuchtet werden, um hier Verbesserungen der Gesundheitssituation der Bestände zu erreichen. Dies sind natürlich nur einige wenige Maßnahmen und die Analyse des Monitoring wird uns nach meiner Meinung noch viele andere aufweisen.

Die Verbraucher haben Angst vor Resistenzen. Begriffe wie MRSA und ESBL machen in den Medien die Runde. Was versteckt sich dahinter? Müssen sich die Verbraucher sorgen machen?
Die Entstehung von Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika und deren Selektion und Verbreitung sind ein schwer wiegendes Problem in Human- und Tiermedizin. International ist die Situation in der deutschen Tiermedizin, wie man der GERMAP entnehmen kann, ernst – aber nicht außer Kontrolle. Alle sind sich der Verantwortung bewusst und stehen hinter der Deutschen Antibiotikaresistenzstrategie DART. Die Begriffe MRSA und ESBL werden nun aber in den Medien und in manchen politischen Diskussionen zu absoluten Killerbakterien, denen der Mensch hilflos ausgeliefert ist. Diese Emotionalisierung der Problematik ist nicht hilfreich, denn durch die sachlich falsche Schuldzuweisung in den bäuerlichen Stall und die Tiermedizin wird eine Lösung des Resistenzproblems eher behindert als befördert. MRSA und ESBL Keime kommen inzwischen überall vor und das lässt sich auch nicht vermeiden. Wie und wo sie entstanden ist kaum nachvollziehbar. Sicher ist allerdings, dass sie durch den Einsatz von Antibiotika in der Medizin und in der Tiermedizin selektiert werden. Gefährlich werden sie aber erst durch Infektionen durch Hygienemängel in der Krankenversorgung und da sind besonders Schwerkranke, ältere Menschen und Kleinkinder gefährdet. In den Niederlanden hat man dieses Problem durch konsequente Hygienemaßnahmen in den Krankenhäusern in kurzer Zeit um zwei Drittel reduzieren können.

Fleischkongress 2012 auf dem Petersberg

Am QS-Stand auf dem Fleischkongress 2012

Am QS-Stand auf dem Fleischkongress 2012

Am 29. Februar 2012 fand auf dem Petersberg in Bonn der 20. Deutsche Fleischkongress statt. Die Veranstaltung hat sich in den Jahren ihres Bestehens zu einer festen Größe in der Branche entwickelt. QS war dort u. a. mit einem Ausstellungsstand vertreten.

Im Fokus stand neben aktuellen Branchenthemen in diesem Jahr das Trendthema Nachhaltigkeit. Hochrangige Wirtschaftsvertreter diskutierten drüber, was Nachhaltigkeit für die Branche bedeutet und stellten ihre eigenen Nachhaltigkeitsprojekte vor.

Auf der abendlichen Gala-Veranstaltung wurden die besten Fleisch- und Wursttheken Deutschlands mit dem Fleisch-Star 2012 ausgezeichnet. Als Special Guest war Urs Meier geladen – ein bekannter Fußballschiedsrichter aus der Schweiz. Er berichtete darüber, wie Schiedsrichter Entscheidungen treffen und was Manager daraus lernen können.
QS nutzte die Gelegenheit um sich mit den Systempartnern aus der Fleischwirtschaft auszutauschen und stellte die EU-geförderte EU-Kampagne „QS-live. Initiative Qualitätssicherung“ vor.